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Evaluierung psychischer Belastungen

Evaluierung der psychischen Belastungen

Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, muss in Betrieben auch eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt werden.

 

Diese Ermittlung Belastungen muss anonymisiert durchgeführt werden. Dabei werden häufig Fragebögen in Kombination mit einem anschließenden Workshop verwendet. Die Planung dieses Vorgangs kann durch Arbeitsmediziner oder Arbeitspsychologen erfolgen.

Beispiel: PC zu langsam, Mengenmäßige Überforderung mit der Arbeit.

Arbeitsmedizin Consulting

Das Team von Arbeitsmedizin Consulting bietet arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen in Wien, Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

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Arbeitsmedizin Consulting
Leitung: Dr. med. Stefan Lindpointner
Ragnitzstraße 16, 8047 Graz
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