Mutterschutzevaluierung
Dabei handelt es sich um eine Evaluierung mit der Fragestellung, ob schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen, speziellen Belastungen oder Gefährdungen ausgesetzt sind und ob der derzeitige Arbeitsplatz für eine schwangere oder stillende Mitarbeiterin weiterhin geeignet ist.
Zuerst sollte die Arbeitsstätte in sinnvolle Bereiche gegliedert werden, in welchen die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden (meist die gleichen Bereiche wie bei der Arbeitsplatzevaluierung).
Bereiche in Schlossereibetrieb: z.B. Werkstätte, Lager und Büro.
Ist in einem Bereich keine weibliche Mitarbeiterin tätig, dann muss auch keine Mutterschutzevaluierung durchgeführt werden. Sollte allerdings zu einem späteren Zeitpunkt eine Mitarbeiterin in diesem Bereich tätig werden, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Mitarbeiterin noch schwanger werden kann - So muss z.B. auch für einen Bereich, wo nur eine Frau arbeitet, welcher die Gebärmutter bereits entfernt worden ist, eine Evaluierung durchgeführt werden.
Für jeden Bereich, an dem eine Frau arbeitet, müssen spezielle Belastungen bzw. Gefährdungen (siehe Liste im Mutterschutzgesetz) für werdende oder stillende Mütter erhoben werden.
Am Ende der Evaluierung muss beurteilt werden, ob der Arbeitsplatz der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin für diese noch zumutbar ist.
Wenn die Mitarbeiterin nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten kann, muss der Arbeitgeber für einen passenden Ersatzarbeitsplatz sorgen (z.B. häufig Bürotätigkeit).
Ist kein passender Ersatzarbeitsplatz vorhanden, muss die Mitarbeiterin freigestellt werden.