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Evaluierung bedeutet, dass jeder Arbeitgeber nach körperlichen und psychischen Belastungen oder Gefährdungen seiner Mitarbeiter suchen muss, um dann geeignete Maßnahmen gegen die festgestellten Belastungen oder Gefährdungen festzulegen. Evaluierungen sind Aufgabe des Arbeitgebers bzw. vom Arbeitgeber zu organisieren.
Arbeitsmedizin Consulting - Wir helfen Ihnen dabei!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Jetzt anrufenDabei handelt es sich um eine allgemeine Evaluierung von allen Arbeitsplätzen aller Mitarbeiter. Für schutzbedürftige Arbeitnehmer wie z.B. Schwangere, Behinderte oder Jugendliche gibt es zustätzliche Evaluierungen (gemäß Mutterschutzgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz oder Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz).
Dabei handelt es sich um eine Evaluierung mit der Fragestellung, ob schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen, speziellen Belastungen oder Gefährdungen ausgesetzt sind und ob der derzeitige Arbeitsplatz für eine schwangere oder stillende Mitarbeiterin weiterhin geeignet ist.
Für Kinder und Jugendliche bestehen eine Reihe von Beschäftigungsverboten und -beschränkungen, auf welche Rücksicht genommen werden muss.
Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, muss in Betrieben auch eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt werden.